Bekanntmachungen der Gemeinde Rhede (Ems)
Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen:
Öffentliche Ausschreibungen:
Ex-ante-Veröffentlichungen und Ex-post-Transparenz
Ex-ante-Veröffentlichungen
Die Gemeinde Rhede (Ems) ist gemäß § 19 Abs. 5 VOB/A in seiner Funktion als Auftraggeber verpflichtet, Unternehmen fortlaufend über beabsichtigte beschränkte Ausschreibungen nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A, deren voraussichtlicher Auftragswert die Summe von 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer übersteigt, zu informieren.
Darüber hinaus informiert die Gemeinde Rhede (Ems) freiwillig auch über geplante öffentliche Ausschreibungen.
Die spätere Veröffentlichung der öffentlichen Ausschreibungen erfolgt in folgenden Mitteilungsforen:
- Submissionsanzeiger (http://www.submission.de)">)
- Subreport (http://www.subreport.de)">)
- Veröffentlichungsplattform bi-medien (http://www.bi-medien.de/start)">)
- Internetseite der Gemeinde Rhede (Ems)
Eine persönliche Aufforderung zur Beteiligung am Wettbewerb erfolgt bei einer öffentlichen Ausschreibung nicht.
Ex-post-Transparenz
Die Gemeinde Rhede (Ems) ist zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten bei Auftragsvergaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz ebenso verpflichtet diverse Informationen über vergebene Aufträge zu veröffentlichen.
Gemäß § 19 Abs. 2 VOL/A werden vergebene Aufträge über 25.000 EUR ohne Umsatzsteuer für drei Monate veröffentlicht, die nach Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben ohne Teilnahmewettbewerb erteilt wurden.
Bei VOB-Vergaben werden gemäß § 19 Abs. 5 und § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge für sechs Monate veröffentlicht, die bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb 25.000 EUR und bei Freihändigen Vergaben 15.000 EUR jeweils ohne Umsatzsteuer übersteigen.
Über diese Veröffentlichungsvorgabe hinaus lassen sich keine subjektiven Bieterrechte, insbesondere nicht zur Einleitung vergaberechtlicher Nachprüfungsverfahren herleiten.
Die hier vorgenommenen Veröffentlichungen dienen ausschließlich der "begleitenden" Gewährleistung der Ex-post-Transparenz der Vergabeverfahren.
Die Veröffentlichungen über vergebene Aufträge können Sie hier einsehen:
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Vergebene Aufträge der Gemeinde Rhede (Ems) nach VOL/A
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Vergebene Aufträge der Gemeinde Rhede (Ems) nach VOB/A
Sonstige öffentliche Bekanntmachungen:
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Rechtsgrundlage für Veröffentlichungen
Für Bekanntmachungen der Gemeinde Rhede (Ems) sieht die Hauptsatzung der Gemeinde Rhede (Ems) vom 22.03.2012 folgendes vor:
§ 11
Verkündigungen und amtliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen und Verordnungen werden im Amtsblatt für den
Landkreis Emsland veröffentlicht. Sind Pläne, Karten oder
Zeichnungen Bestandteile einer Satzung oder Verordnung, so
kann die Bekanntmachung dieser Teile dadurch ersetzt werden,
dass sie im Dienstgebäude der Gemeinde Rhede (Ems)
während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt werden. In der
Satzung oder Verordnung wird der Inhalt dieser Bestandteile grob
umschrieben. Bei der Veröffentlichung der Satzung oder Verordnung
wird auf die Ersatzbekanntmachungen mit Ort, Zeitpunkt
und Dauer hingewiesen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Flächennutzungspläne sowie
öffentliche Bekanntmachungen nach dem NKomVG.
(3) Ortsübliche Bekanntmachungen und öffentliche Bekanntmachungen
nach anderen Gesetzen als dem NKomVG sind durch Aushang an
den fünf örtlichen Bekanntmachungskästen zu veröffentlichen. Die
Regelung über die Ersatzbekanntmachung gem. Absatz 1 gilt entsprechend.
(4) Die Bekanntmachungskästen befinden sich an folgenden Standorten:
1 Rathaus Rhede, Gerhardyweg
2 Borsum, Kirchweg, (bei der Kirche)
3 Brual, Dorfstraße, (bei der Kirche)
4 Brual-Siedlung, (bei der Kirche)
5 Neurhede, Hauptstraße (bei der Kirche)